Deutsche Ehefrau eines Moslems will Kind ihres Mannes von der Zweitfrau adoptieren
Eine deutsche Frau heiratete 1986 einen Ägypter, die beiden leben seither in Deutschland. 1993 heiratete der Mann in Ägypten nach islamischem Recht eine zweite Frau. Die Ägypterin gebar ein Jahr später ein Mädchen, 1995 einen Sohn; alle "Beteiligten" leben in einem gemeinsamen Haushalt zusammen. Die deutsche Ehefrau stellte - mit dem Einverständnis der leiblichen Eltern - beim Vormundschaftsgericht den Antrag, das Mädchen zu adoptieren.
Das Vormundschaftsgericht lehnte ab, und das Landgericht Osnabrück bestätigte diese Entscheidung (3 T 28/97). Die Adoption solle Kindern, die einen oder beide Elternteile verloren hätten - oder "die elterliche Fürsorge aus anderen Gründen entbehren" müssten -, die Möglichkeit eröffnen, in "intakten Familienverhältnissen aufzuwachsen". Die Umstände seien in diesem Fall aber ganz anders: Das Kind lebe mit den leiblichen Eltern zusammen, habe also Vater und Mutter, die für es sorgten, und brauche dazu keine Adoptivmutter. Daß die deutsche Frau des Vaters dem Kind "mütterliche Gefühle" entgegenbringe, sei positiv zu werten, rechtfertige es jedoch nicht, der "leiblichen Mutter die Mutterrolle zu nehmen" und die deutsche Ehefrau zur Mutter zu bestimmen. Die ganze Familie lebe "offenbar harmonisch" zusammen, alle seien mit der Adoption einverstanden. Das ändere aber nichts daran, dass sie dem Wohl des Kindes nicht förderlich wäre. Für das Kind könnten sich später "Gefühlskonflikte und Identitätsprobleme" ergeben, wenn es mit einem Vater und zwei Müttern lebe, in rechtlicher Hinsicht aber nur die deutsche Frau des Vaters als Mutter zu betrachten hätte.
Beschluss des Landgerichts Osnabrück vom 12. Mai 1997 - 3 T 28/97 abgedruckt in der Zeitschrift für das gesamte Familienrecht Heft 1/98, Seite 54 f.