Eltern klagen gegen Schullektüre:

Ein Ehepaar war empört, als es sich die Schullektüre ihres Kindes genauer ansah: "Der gelbe Vogel" von Myron Levoy. Ihrer Auffassung nach sollten damit die Schüler in unzulässiger Weise politisch beeinflußt werden. Das verstoße gegen ihr Grundrecht, ihr Kind nach eigenen Vorstellungen zu erziehen. Deshalb forderten sie vor Gericht, der Schule die Verwendung dieser Lektüre zu verbieten.

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht sah dafür keinen Anlass (3 L 250/96). "Der gelbe Vogel" von Myron Levoy behandle das Schicksal eines kleinen Mädchens in New York, das miterleben musste, wie ihr (in der Resistance kämpfender) jüdischer Vater in Frankreich von der Gestapo erschlagen wurde und das deshalb noch nach Jahren unter Schock stehe. Das Buch setze sich mit dem auch in New York verbreiteten Antisemitismus auseinander. So werde eine Begegnung geschildert, die das Kind endgültig in Lethargie verfallen lässt: Ein Klassenkamerad beschimpft sie und einen jüdischen Jungen, mit dem sie befreundet ist: "He! Sieh mal an. Jetzt haben wir zwei Juden." "Ich höre, ihr dreckigen Juden dreht alle möglichen dreckigen Dinger. ... Und deswegen rottet euch Hitler auch aus." (S.141) Daraufhin schlagen sich die beiden Jungen und das Mädchen läuft mit den Worten "Gestapo! Blut, Blut" entsetzt davon. Als es schließlich in ein Heim eingeliefert werden muss, kommentiert der Freund das so: "Sie haben es doch geschafft. Sie haben sie erwischt. Die Nazi-Schweine." "Genausogut hätten sie sie umbringen können."

Es sei notwendig, dass sich Schüler mit den Themen Nationalsozialismus und Antisemitismus befassten. Das sei mit dem Auftrag der Schule, im Unterricht demokratische Werte zu vermitteln, nicht nur vereinbar, sondern angesichts der immer noch vorhandenen rechtsextremen Tendenzen in hohem Maße geboten. Dabei handle es sich nicht um politische Indoktrination, sondern um Erziehung zu Toleranz.

Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 24. April 1998 - 3 L 250/96

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