Frau im Scheidungsprozess des Ehebruchs bezichtigt
Schmutzige Wäsche wurde in einem Scheidungsrechtsstreit gewaschen. Der Ehemann behauptete, seine bessere Hälfte treibe es mit einem anderen Mann. Der wollte das nicht auf sich sitzen lassen und verklagte den Ehemann: Dieser müsse seine verleumderische Aussage widerrufen.
Beim Amtsgericht Hamburg blieb die Klage ohne Erfolg (17A C 53/98). Der Amtsrichter ging dem behaupteten Seitensprung nicht weiter auf den Grund. Es liege jedenfalls kein Eingriff in die Rechte des Klägers, in seine Ehre und sein Persönlichkeitsrecht vor. Jede Partei dürfe im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens das vortragen, was sie aus ihrer Sicht zur Wahrnehmung ihrer Rechte für erforderlich halte. Die Behauptung über das außereheliche Verhältnis sei nicht bewusst falsch oder leichtfertig gewesen. Abgesehen davon, werde über Scheidungsanträge in nichtöffentlichen Verfahren des Familiengerichts verhandelt, so dass kaum etwas nach außen dringen könne. Denn die Gerichtspersonen seien zur Verschwiegenheit verpflichtet.
Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 8. Juli 1998 - 17A C 53/98