Beamter wegen Vermögensdelikten entlassen

Ein Beamter leistete sich mehrere Vermögensdelikte zu Lasten seines Dienstherrn und wurde deshalb aus dem Beamtenverhältnis entlassen. Damit gingen auch seine beamtenrechtlichen Anwartschaften auf die Altersversorgung flöten. Gleichzeitig ließ sich seine Ehefrau von ihm scheiden. Wäre das Beamtenverhältnis des Mannes nicht vorzeitig beendet worden, hätte die Frau in geringem Umfang Versorgungsausgleich beanspruchen können. So aber hatte schließlich die Ehefrau die höheren Versorgungsanwartschaften.

Das Kammergericht in Berlin entschied, ihr Ex-Ehemann habe gegen sie keinen Anspruch auf Versorgungsausgleich (19 UF 2121/00). Mit seinen gravierenden Dienstvergehen habe der Mann die beamtenrechtlichen Versorgungsanwartschaften verspielt. Es wäre unerträglich, müsste nun seine Frau die versorgungsrechtlichen Konsequenzen von Straftaten ausbaden, von denen sie nichts gewusst habe.

Vergeblich pochte der Mann darauf, er habe mit diesen Straftaten den gemeinsamen Lebensstandard erhöht, so dass auch seine Frau davon profitierte. Wer durch Vermögensdelikte seine Altersversorgung in erheblichem Umfange reduziere, belehrten ihn die Richter, der könne nicht ernsthaft erwarten, dass dieser Verlust vom Ehepartner ausgeglichen werde.


Beschluss des Kammergerichts in Berlin vom 18. Juli 2000 - 19 UF 2121/00
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