Gericht entscheidet Streit über Vornamen

Ein Ehepaar wollte die kleine Tochter Biene nennen. Doch da spielte das Standesamt nicht mit: Im Internationalen Handbuch der Vornamen sei Biene als doppelgeschlechtlicher Vorname eingetragen, hieß es. Ohne einen zweiten Vornamen, der das weibliche Geschlecht deutlich erkennen lasse, werde der Name daher nicht akzeptiert. Tiernamen seien sowieso im Prinzip unzulässig, weil sie den Kindern nur Spott einbrächten. Die Eltern bestanden jedoch auf diesem Vornamen und zogen dafür sogar vor Gericht.

Das Amtsgericht Nürnberg teilte die Bedenken der Standesbeamten nur teilweise und genehmigte die 'Biene' (UR III 283/99). Nur im niederländischen Sprachraum sei der Name im Vornamensbuch als männlich aufgeführt; im deutschen Sprachraum dagegen gelte 'Biene' eindeutig als weiblich. Es sei zwar ein Tiername, mit dem aber überwiegend positive Vorstellungen verbunden würden (was für den Vornamen spreche): ein kleines Tier, das von einer schönen Blume zur anderen schwebt, oder: 'Biene Maja' als positive Figur in beliebten Kindergeschichten. Dass die Biene auch stechen könne, trete dahinter zurück.

Ob das Kind später als 'Biene Maja' gehänselt werde, könne den Eltern bei der Namenswahl gleichgültig sein. Zweifelhaft sei, ob sich das Kind auch noch in der Pubertät mit diesem 'süßen' Namen identifizieren könne (Biene als Abkürzung von Sabine wäre dann vielleicht besser) und ob der Name nicht als Symbol für 'Umtriebigkeit' Spott auslöse. Doch solche 'abwegigen' Überlegungen von Standesbeamten und Richtern seien ja nicht mit dem Namen selbst verbunden - andere Menschen, mit denen das Kind später zu tun habe, würden wahrscheinlich nicht auf so schräge Einfälle kommen.


Beschluss des Amtsgerichts Nürnberg vom 27. März 2000 - UR III 283/99
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