... und weiterhin Unterhalt kassiert
Eine Ehe wurde 1992 geschieden. Seinerzeit verdiente der Mann monatlich 2.362 Mark. Daraus errechnete der Scheidungsrichter einen Unterhalt von 1.012 DM für die Frau. Im Jahr 2001 wollte die Frau von ihrem Geschiedenen Steuernachzahlungen für 1997 und 1998 erstattet haben. Es kam zum Streit und erneut zu einem Prozess. Bei dieser Gelegenheit kam auf, dass die Frau schon 1996 eine Teilzeitarbeit angenommen hatte und seither 1.088 DM monatlich verdiente. Ihr Bemühen, vom Verflossenen die Steuernachzahlung zurückzubekommen, erwies sich als Bumerang.Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hielt der Frau vor, sie hätte ihren Lebensunterhalt schon längst mit eigenen Einkünften bestreiten können (1 UF 201/01). Auf nachehelichen Unterhalt habe sie keinen Anspruch mehr. Als sie 1996 einen Arbeitsplatz gefunden habe, hätte sie den unterhaltspflichtigen Mann von sich aus sofort darüber informieren müssen, dass sich ihre Einkommensverhältnisse wesentlich gebessert hätten.
Nur weil die geschiedene Frau neben ihrem Gehalt auch noch unberechtigt Unterhalt kassiert hatte, lagen ihre Einkünfte 1997 und 1998 so hoch, dass das Finanzamt Steuern nachverlangte. In Folge dessen bekam die Frau die Steuernachzahlungen nicht zurück - und der Unterhaltsanspruch wurde gestrichen.
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