Arbeitszimmer 'entrümpelt'
Eine geschiedene Ehefrau leistete nach dem Auszug ihres Mannes aus dem Einfamilienhaus ganze Arbeit: Bücher, Schallplatten, Flugzeugmodelle - alles, was sich im früheren Arbeitszimmer ihres Gatten befand, wurde 'ausgemistet'. Die Zerstörungswut kostete die frustrierte Ehefrau langfristig den Scheidungsunterhalt.Das Oberlandesgericht (OLG) Oldenburg schränkte ihren Anspruch zeitlich ein (14 UF 6/01). Die Frau habe persönliche Gegenstände des Mannes von beträchtlichem materiellen, möglicherweise aber noch höherem ideellem Wert 'entsorgt'. Obendrein habe sie ihn in Telefonaten und Faxen gegenüber Dritten schlecht gemacht. Für dieses schwerwiegende Fehlverhalten gebe es keinerlei Anlass. Immerhin habe der Mann alle Lasten für Haus und Grundstück getragen und 2.000 DM Unterhalt für seine Familie bezahlt.
Letztlich sei es die Frau gewesen, die sich aus der ehelichen Bindung habe lösen wollen und ein Verhältnis zu einem anderen Mann begonnen habe, stellte das OLG kritisch fest. Gleichzeitig beanspruche sie aber die eheliche Solidarität, indem sie Unterhalt fordere. Ihrem Mann die Zahlung von Unterhalt zuzumuten, sei angesichts ihres unsolidarischen Verhaltens eigentlich unbillig. Da die Frau jedoch zwei gemeinsame (erst 12 bzw. 14 Jahre alte) Kinder betreue, könne man von ihr derzeit nicht verlangen zu arbeiten. Die Kinder sollten nicht unter ihren Fehlern leiden. Deshalb bekomme die Frau noch so lange Unterhalt, bis das jüngere Kind seinen 15. Geburtstag feiere.
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