Sorgerecht - Förderungsgrundsatz

Der Förderungsgrundsatz

Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welcher Elternteil besser in der Lage ist, das Kind zu fördern. Wo kann das Kind in der Zukunft die bessere Unterstützung für seine Entwicklung erwarten, sprich: Welcher Elternteil hat das "überlegenere Erziehungskonzept" (KG NJW-RR 1992, SS. 138, 139). Welche ist vermutlich die stabilere und verläßlichere Betreuungsperson (OLG Hamm, FamRZ 1994, S. 918, 919) und bei wem ist zusätzlich die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung besser gewahrt (OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1335). 

Hier kann es evtl. zu Abweichungen von der Entscheidung zugunsten der Mutter kommen, wenn der souveräne Vater aufgrund relativ freier beruflicher Einteilung in er Lage ist, sich einen wichtigen Teil des Tages um das Kind zu kümmern und andererseits die bislang betreuende Mutter evtl. psychisch labil und deshalb zur Förderung des Kindes nicht in der Lage ist. Sie merken: Auch hier sind die Hürden für den Vater noch sehr hoch gesetzt.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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