Der Förderungsgrundsatz
Hier steht die Frage im Mittelpunkt, welcher Elternteil besser in der Lage ist, das
Kind zu fördern. Wo kann das Kind in der Zukunft die bessere Unterstützung für seine
Entwicklung erwarten, sprich: Welcher Elternteil hat das "überlegenere
Erziehungskonzept" (KG NJW-RR 1992, SS. 138, 139). Welche ist vermutlich die
stabilere und verläßlichere Betreuungsperson (OLG Hamm, FamRZ 1994, S. 918, 919) und bei
wem ist zusätzlich die Einheitlichkeit und Gleichmäßigkeit der Erziehung besser gewahrt
(OLG Hamm, FamRZ 1992, S. 1335).
Hier kann es evtl. zu Abweichungen von der Entscheidung zugunsten der Mutter kommen,
wenn der souveräne Vater aufgrund relativ freier beruflicher Einteilung in er Lage ist,
sich einen wichtigen Teil des Tages um das Kind zu kümmern und andererseits die bislang
betreuende Mutter evtl. psychisch labil und deshalb zur Förderung des Kindes nicht in der
Lage ist. Sie merken: Auch hier sind die Hürden für den Vater noch sehr hoch gesetzt.