Bindungen des Kindes an seine
Geschwister
Die Geschwister eines Kindes stellen deren erste wichtige soziale Bindungen dar, die
möglichst nicht zerstört werden sollen. Sorgerechtsentscheidungen, in denen bei zwei
oder mehr Kindern die Kinder zwischen den Eltern geteilt werden, sind deshalb die
Ausnahme. Um die sozialen Bindungen der Kinder aneinander nicht zu zerstören, wird
normalerweise die elterliche Sorge für alle Kinder auf einen Elternteil übertragen.
Etwas anderes kann natürlich gelten, wenn ein oder mehrere Kinder längere Zeit im
Internat oder bei den Großeltern verbracht haben. Dann fallen natürlich die sozialen
Bindungen zueinander weg (und ebenso sind dann natürlich Förderungs- und
Kontinuitätsprinzip entsprechend differenzierter zu beurteilen).