Gemeinsame Sorge trotz
Getrenntleben wie funktioniert das?
Leben die Eltern getrennt, dann ist es völlig klar, dass der Elternteil, bei dem
sich die Kinder aufhalten, gewöhnlich auch die Hauptlast der Erziehung trägt. Dies
bedeutet, dass er eine Vielzahl von Entscheidungen im Zweifel allein treffen muss. Um von
vornherein Streitereien zu vermeiden, hat der Gesetzgeber in § 1687 BGB festgelegt, dass
der Elternteil, bei dem sich die Kinder mit Einwilligung des anderen Elternteils oder
aufgrund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhalten, die Befugnis zur
alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens hat, wobei
solche Entscheidungen dann gegeben sind, wenn sie häufig vorkommen und keine schwer
abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben. Nachdem die Kinder
und das ist einfach eine Tatsache gewöhnlich ihren Aufenthalt bei der
Mutter haben, wird diese also den gesamten "Alltagskram" komplett allein regeln.
Der Vater muss allerdings nach wie vor bei allen Entscheidungen in Angelegenheiten gefragt
werden, deren Regeln für das Kind von erheblicher Bedeutung sind.
Insoweit müssen die Eltern gegenseitiges Einvernehmen erzielen. Dabei handelt es sich
beispielsweise um die Frage, welche Schule das Kind besuchen soll. Vor wichtigen
Operationen des Kindes muss, wenn nicht die Zeit drängt, die Zustimmung des anderen
Elternteils ebenfalls eingeholt werden. Ebenso muss der andere Elternteil bei wichtigen
Vermögensfragen, die das Kind betreffen, zustimmen (Verkauf eines dem Kind gehörigen
Grundstücks und anderweitige Verwendung des Geldes).