Ist mir evtl. eine
Halbtagstätigkeit zumutbar?
Das ist durchaus denkbar, wenn man das Rentenalter noch nicht erreicht hat, wegen
fortgeschrittenen Alters aber nicht mehr voll arbeitsfähig ist. Dann muss man teilweise
erwerbstätig sein und hat einen entsprechend geringeren Unterhaltsanspruch gegen den
Ex-Ehepartner. Allerdings gilt auch hier wie beim Unterhalts wegen Arbeitslosigkeit:
Grundsätzlich braucht der geschiedene Ehegatte nur eine angemessene Erwerbstätigkeit
auszuüben (also eine solche die seinem "Level" entspricht).