Altersunterhalt - Halbtagstätigkeit zumutbar?

Ist mir evtl. eine Halbtagstätigkeit zumutbar? 

Das ist durchaus denkbar, wenn man das Rentenalter noch nicht erreicht hat, wegen fortgeschrittenen Alters aber nicht mehr voll arbeitsfähig ist. Dann muss man teilweise erwerbstätig sein und hat einen entsprechend geringeren Unterhaltsanspruch gegen den Ex-Ehepartner. Allerdings gilt auch hier wie beim Unterhalts wegen Arbeitslosigkeit: Grundsätzlich braucht der geschiedene Ehegatte nur eine angemessene Erwerbstätigkeit auszuüben (also eine solche die seinem "Level" entspricht).

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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