Gestaltung der Haushaltsführung
und Erwerbstätigkeit
Auch bei kürzerer Ehedauer kann u.U. entweder schon auf Dauer
Aufstockungsunterhalt zu gewähren sein oder zumindest für einen erheblich längeren
Zeitraum, wenn ein Ehepartner zugunsten des anderen bei der beruflichen Entfaltung
erheblich zurückgesteckt hat (zwei Ärzte heiraten, die Ärztin gibt zugunsten der
Kindererziehung ihren Beruf völlig auf). Diese ehebedingten Berufsnachteile werden dann
durch einen länger gewährten Aufstockungsunterhalt ausgeglichen.