Hausratverteilung: Zuordnung des Familienwagens

Bei der Verteilung des Hausrats nach der Trennung von Eheleuten können Belange der Kinder eine mitentscheidende Rolle spielen. Zum Hausrat gehört auch ein nicht ausschließlich genutzter Pkw. Hat ein Ehepartner den Wagen überwiegend für familiäre Belange genutzt, kann der andere dazu verpflichtet sein, ihm das Fahrzeug weiterhin zu überlassen, damit die Durchführung notwendiger Fahrten mit den Kindern sichergestellt ist.

Urteil des AG Detmold vom 24.06.2005
16 F 73/05
NJW Heft 49/2005, Seite XII

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