"Unterhalt" für Hund

Eine Ehefrau wollte nach der Scheidung nicht nur sich selbst, sondern auch den gemeinsamen Hund versorgt wissen. Der Mann verpflichtete sich in einer "Scheidungsvereinbarung" u. a., seiner Exfrau monatlich 100 Euro für die Versorgung des bei ihr verbliebenen Vierbeiners zukommen zu lassen.

Das Oberlandesgericht Zweibrücken sah in der Verpflichtung des Mannes, auch für den gemeinsamen Hund zu sorgen, nichts Anstößiges. Da die Zahlungsverpflichtung nicht zeitlich begrenzt war, besteht sie bis zum Tod des Hundes fort. Sie kann ansonsten nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes gekündigt werden.

Urteil des OLG Zweibrücken vom 12.05.2006
2 UF 87/05
OLGR Zweibrücken 2006, 753

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps