Scheidung nach EU-Recht

Mit dem "Gesetz zum internationalen Familienrecht" wird geregelt, dass und wie Scheidungsurteile aus den EU-Mitgliedsstatten (aber nicht Dänemark) national umgesetzt werden. Das Gesetz tritt ab 1. März 2005 in Kraft. Es enthält auch Vorschriften zum Haager Kindesentführungsübereinkommen. Mit dem Gesetz sollen insbesondere "grenzüberschreitende" Entscheidungen zum Sorgerecht und zum Umgangsrecht für Kinder besser durchsetzbar sein.

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