Scheidung nach EU-Recht
Mit dem "Gesetz zum internationalen Familienrecht" wird geregelt, dass und wie Scheidungsurteile
aus den EU-Mitgliedsstatten (aber nicht Dänemark) national umgesetzt werden. Das Gesetz tritt ab 1. März
2005 in Kraft. Es enthält auch Vorschriften zum Haager Kindesentführungsübereinkommen.
Mit dem Gesetz sollen insbesondere "grenzüberschreitende" Entscheidungen zum Sorgerecht und zum
Umgangsrecht für Kinder besser durchsetzbar sein.