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Inwieweit muss Unterhalt bezahlt werden?
Ein Unterhaltsanspruch besteht nur, "so lange und so weit ... eine
Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann". Das bedeutet:
- Kann die Krankheit geheilt werden und ist der ehemals kranke Ehegatte jetzt wieder
erwerbsfähig, hat er auch keinen Unterhaltsanspruch mehr.
- Wer wegen seine Erkrankung in seinem angestammten Beruf nicht mehr arbeiten kann (z.B.
der Bergmann wegen einer Staublunge), gleichwohl aber einen anderen Job annehmen kann
(z.B. als Wachmann), der hat keinen Unterhaltsanspruch, obwohl er krank ist, denn er kann
ja gleichwohl trotz der Krankheit, wenn auch in einem anderen Beruf, arbeiten. Die
Entscheidung über solche Fragen hängt jeweils vom Einzelfall ab.
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