Welcher Job ist mir nach der Ausbildung zumutbar?

Welcher Job ist für mich nach der Ausbildung zumutbar? 

Diese Frage wird dann interessant, wenn ein Ehepartner trotz absolvierter Ausbildung nicht in der Lage ist, einen Job zu finden und dann probiert, Unterhalt wegen Arbeitslosigkeit geltend zu machen. Das Gesetz bestimmt in § 575 Abs. III BGB, dass trotz der zwischenzeitlich absolvierten Ausbildung der geschiedene Ehegatte verpflichtet ist, notfalls einen Job anzunehmen, der dem ursprünglichen niedrigeren Ausbildungsstand entspricht. Der erreichte höhere Ausbildungsstand bleibt außer Betracht. Bekommt also unsere Friseurmeisterin aus dem zitierten Beispiel als Meisterin keinen Job, dann kann sie nicht deswegen schon Unterhalt verlangen. Sie kann darauf verwiesen werden, zunächst als einfache Friseuse zu arbeiten, um damit ihren Lebensunterhalt zu finanzieren und sich von diesem Job aus um einen besseren zu bewerben.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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