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Die Kindergeldzahlung erfolgt grundsätzlich nur bis zum 18. Lebensjahr und bei Erfüllung von gewissen Voraussetzungen (zum Beispiel wenn das Kind noch in der Ausbildung ist) sogar bis zum 25. Lebensjahr. Durch Wehr- und Zivildienst verlängert sich dieser Zeitraum entsprechend verlängern.
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