Günstigerprüfung: Kindergeld oder Kinderfreibetrag

Das Kindergeld ist in Deutschland eine der umfangreichsten Leistungen des Staates für Familien. Es ist - zumindest teilweise - keine echte Sozialleistung, sondern ein Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums von Kindern. Der Familienleistungsausgleich ist daher auch im Einkommensteuergesetz (§ 31 EStG) geregelt. Nur der über den Ausgleich für die Besteuerung des Existenzminimums hinausgehende Teil ist für die Eltern eine Familienförderung.

Ratgeber Kindergeld
• Einleitung
• Günstigerprüfung
• Anspruch
• in Ausbildung
• über 18 Jahre
• eigenes Einkommen
• Höhe Kindergeld
• Zahlung
• Antrag
• Bescheid
• Mitteilungspflicht
• Kindergeld abhängig
• Kindergrundfreibetrag
• Krankenversicherung
• Textsuche
  Kredite Vergleichen


Abhängig vom Einkommen erhalten Eltern entweder das Kindergeld als Sozialleistung oder in Form einer Steuererstattung. Nach Abgabe der Steuererklärung wird geprüft, wie hoch die Steuerersparnis durch die Kinderfreibeträge ist. Die Steuerersparnis wird mit dem gezahlten Kindergeld verglichen (Günstigerprüfung).

Für Eltern bzw. Elternteile, die als Ergebnis der Günstigerprüfung ausreichend Steuern zahlen, stellt das Kindergeld praktisch eine Vorauszahlung auf die Steuererstattung dar. Faktisch erhalten diese Eltern lediglich zu viel bezahlte Steuern (im Voraus) erstattet. Die politische Diskussion, wohlhabenden Eltern das Kindergeld zu streichen, berücksichtigt im allgemeinen nicht die vom Bundesverfassungsgericht verlangte Steuerfreistellung des Existenzminimums.

In der Regierung - egal welche Koalition - gibt es immer mal wieder Streit über die steuerliche Entlastung von Familien. So hatte Ex-Bundesfinanzminister Peer Steinbrück zu seiner Zeit einen "Kindergrundfreibetrag" vorgeschlagen. Die CDU beharrte jedoch auf einer Erhöhung des Kindergeldes. Zumeist wird in solchen Fällen das Thema vertagt oder es soll der Bericht einer Kommission abgewartet werden. Beispiel: Vorlage des so genannten Existenzminimumberichts. Siehe hierzu auch Kindergelderhöhung vs. Kindergrundfreibetrag. Bei einem Regierungswechsel ist wieder mit einer Neuauflebung dieser Diskussion zu rechnen.

Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
Finanztipps