Antrag auf Kindergeld

Antrag auf Kindergeld
Das Kindergeld ist bei der für den Antragsteller zuständigen Familienkasse der Arbeitsagentur zu beantragen. Die Familienkasse ist in der Regel bei der Arbeitsagentur angesiedelt, in dessen Bezirk der Antragsteller wohnt oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Der Antrag auf Kindergeld muss schriftlich gestellt und unterschrieben werden. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefonanruf) ist nicht möglich. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z. B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe).

Der direkte Link zum Download für Formulare zum Kindergeld scheint bei der Bundesagentur für Arbeit häufiger zu wechseln. Bei Erstellung dieses Artikels funktionierte der Link Download Formulare Kindergeld. Weitere ausführliche Informationen und Hinweise zur Zahlung von Kindergeld kann der Kindergeldseite des Bundesverwaltungsamtes entnommen werden.

Ratgeber Kindergeld
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Bestimmte Angaben im Antrag sind durch Urkunden oder Bescheinigungen nachzuweisen. Beim Antrag aufgrund der Geburt eines Kindes ist die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung jeweils im Original erforderlich und ausreichend, wenn keine Zweifel bestehen, dass das Kind in den Haushalt der Eltern aufgenommen ist. Zum späteren Nachweis des Vorhandenseins der Kinder und ihrer Zugehörigkeit zum Haushalt des Berechtigten ist eine schriftliche Erklärung über die Haushaltszugehörigkeit abzugeben.

Das Vorhandensein der Kinder ist durch amtliche Unterlagen nachzuweisen (Beispiele):

Für ein Kind über 18 Jahre in Schul- oder Berufsausbildung oder im Studium ist zudem eine Bescheinigung der Schule, Hochschule oder des Ausbildungsbetriebes vorzulegen, aus der Art und Dauer der Ausbildung hervorgeht. Außerdem ist darzulegen und ggf. nachweisen, ob und in welcher Höhe das Kind Einkünfte (z.B. Ausbildungsvergütung) erzielt oder Bezüge (z.B. Lohnersatzleistungen, Ausbildungshilfen) erhält. Für ein über 25 Jahre altes Kind ist die Dauer des Wehr- oder Zivildienstes durch Dienstzeitbescheinigungen zu belegen.

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