Vom Kindergeldbezug sind auch weitere Zulagen und steuerliche Vergünstigungen abhängig. Beispiel: Wer pro Kalenderjahr für mindestens einen Monat Kindergeld bekommt, hat auch Anspruch auf die Kinderzulagen bei der Riester-Rente. Die Riester-Subventionen begünstigen wegen der Kinderzulagen insbesondere kinderreiche Familien. Kinder, die nach dem 1. Januar 2008 geboren wurden und auf die ein Anspruch auf Kindergeld besteht, werden mit einer Kinderzulage von 300 Euro pro Kind begünstigt.
Weiteres Beispiel: Auch der Kinderzuschlag setzt als Ergänzung zum Kindergeld voraus, dass Eltern nur dann einen Anspruch auf Kinderzuschlag für ihre unverheirateten, unter 25 Jahre alten Kinder haben, die in ihrem Haushalt leben, wenn für diese Kinder Kindergeld bezogen wird.
Für jeden Monat, in dem Kindergeld gezahlt wird, erhalten Beamte oder noch nach BAT bezahlte Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes einen entsprechenden Zuschlag zum Ortszuschlag. Beamte erhalten zusätzlich den Familienzuschlag. Mit der Einführung des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) wird ein Kinderzuschlag bei Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst nur noch als Besitzstandszulage für Kinder gewährt, die vor dem 1. Januar 2006 geboren wurden.
Familienbezogene Entgeltbestandteile, wie der Verheiratetenzuschlag sowie die Kinderzuschläge im Ortszuschlag sind im TVöD (mit Ausnahme der Überleitungsregelungen) entfallen.
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