Krankenversicherungsbeiträge mindern Einkünfte des Kindes

Beiträge eines Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung mindern die Einkünfte und Bezüge des Kindes auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist (Finanzgericht Münster Az.: 3 K 840/08 Kg).

Im Streitfall hatte die Ehefrau des Klägers eine private Kranken- und Pflegeversicherung abgeschlossen, über die auch die studierende Tochter mitversichert war. Der Umfang des Versicherungsschutzes entsprach dem einer gesetzlichen Krankenversicherung. Die Familienkasse ließ die für die Tochter gezahlten Versicherungsbeiträge bei der Ermittlung der Höhe der Einkünfte unberücksichtigt.

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Die Einkünfte der Tochter überschritten daher den im Streitjahr maßgeblichen Grenzbetrag, so dass die Familienkasse die Gewährung des Kindergeldes ablehnte. Dieser Ansicht folgte das Finanzgericht nicht. Das Kindergeld steht in diesem Fall dem Steuerzahler zu, da der gesetzliche Grenzbetrag bei Berücksichtigung der Krankenversicherungsbeiträge für das Kind unterschritten wurde.

Steuerzahler sollten daher darauf drängen, dass Kranken- und Pflegeversicherungskosten bei der Berechnung der Einkünfte des Kindes berücksichtigt werden. Gegebenenfalls sollte gegen einen ablehnenden Kindergeldbescheid Einspruch eingelegt werden und auf das Urteil des Finanzgerichts Münsters verwiesen werden. Der Einspruch muss fristgerecht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich bei der Familienkasse eingelegt werden. Quelle: Bund der Steuerzahler Mecklenburg-Vorpommern e.V.

Anmerkung: Regelung bis zum 31.12.2011: Das Kindergeld für ein Kind über 18 Jahre entfällt für den Zeitraum bis zum 31. Dezember 2011 bei eigenem Kindeseinkommen (Einkünfte und Bezüge) von mehr als 8.004 Euro im Jahr. Die kindergeldschädliche Einkommensgrenze (Grundbedarf) ist mit Wirkung vom 01.01.2012 abgeschafft worden. [Mehr hierzu im Artikel Gesetz zur Steuervereinfachung für 2011 / 2012].

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