Anrechnung des Kindergelds auf Unterhalt an Halbwaisen

Erhält ein allein unterhaltspflichtiger Elternteil eines Halbwaisen nicht zugleich das staatliche Kindergeld, ist das Kindergeld in vollem Umfang auf den zu leistenden Barunterhalt anzurechnen. Dies gilt auch dann, wenn das Kind bei seinem Stiefvater lebt und dieser das Kindergeld bezieht.

Urteil des OLG Koblenz vom 10.11.2004
9 UF 601/04
NJW-RR 2005, 586
OLGR Koblenz

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