Anrechnung des Kindergeldes bei volljährigem Kind

Das Kindergeld für ein volljähriges Kind steht demjenigen Elternteil zu, der zum Barunterhalt verpflichtet ist. Lebt das Kind bei dem anderen Elternteil, dem das Kindergeld zufließt, so ist das Kindergeld daher in vollem Umfang auf den Unterhaltsbedarf anzurechnen und mindert den Unterhaltsanspruch entsprechend.

Urteil des BGH vom 26.10.2005
XII ZR 34/03
BGHR 2006, 93

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