Kindesunterhalt: Kindergeldanrechnung bei volljährigem Kind
Einem volljährigen, noch in Schul- oder Hochschulausbildung stehenden Kind, sind beide Elternteile unterhaltspflichtig. Ist der Elternteil, bei dem das Kind lebt und der auch das staatliche Kindergeld bezieht, nicht leistungsfähig, wird das Kindergeld in voller Höhe auf die Unterhaltsschuld des anderen, Barunterhalt leistenden Elternteils angerechnet. Eine nur hälftige Anrechnung ist - so das Oberlandesgericht München - bei derartigen Konstellationen unbillig.
Beschluss des OLG München vom 01.06.2004
12 UF 1104/04
NJW-Spezial 2005, 57
NJW-RR 2005, 231