Kindesunterhalt: Mehrbedarf durch Besuch einer Privatschule
Der barunterhaltspflichtige Elternteil muss die Entscheidung des anderen, allein sorgeberechtigten Elternteils, das gemeinsame Kind zum Erwerb des Hauptschulabschlusses auf eine Privatschule zu schicken, jedenfalls dann hinnehmen, wenn dies auf Rat eines Sachverständigen erfolgt. Im Rahmen seiner Leistungspflicht hat der Unterhaltspflichtige für den dadurch entstehenden Mehrbedarf des Kindes aufzukommen.
Urteil des OLG Koblenz vom 05.10.2004
11 UF 27/04
NJW Heft 49/2004, Seite X