Kindesunterhalt: Verbraucherinsolvenz des Unterhaltspflichtigen
Ebenso wie ein unterhaltsberechtigter Ehegatte kann ein Kind die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens vom barunterhaltspflichtigen Elternteil verlangen, um dessen Leistungsfähigkeit wiederherzustellen und/oder dem Anspruch auf Kindesunterhalt Vorrang vor sonstigen Verbindlichkeiten zu verschaffen. Etwas anderes gilt, wenn der Unterhaltsschuldner Umstände nachweist, die die Einleitung des Insolvenzverfahrens als unzumutbar erscheinen lassen.
Urteil des BGH vom 23.02.2005
XII ZR 114/03
Pressemitteilung des BGH