Sorgerecht - Kontinuitätsgrundsatz

Der Kontinuitätsgrundsatz

Das Gericht prüft, welcher Elternteil in der Vergangenheit die größeren Erziehungsanteile gehabt hat und wer deshalb die Erziehung kontinuierlicher fortführen kann. Der Grundsatz basiert auf der Erfahrung, dass die Fortdauer einer einheitlichen Erziehung und damit familiärer und sozialer Bindungen wichtig ist für eine stabile und gesunde psychosoziale Entwicklung des Kindes. Das Gericht überträgt dann regelmäßig das Sorgerecht auf den Elternteil, der die Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität der Erziehung und der äußeren Umstände besser gewährleisten kann als der andere. Sie merken schon: Nachdem die Hauptlast der Erziehung in den ersten Jahren in den weitaus meisten Fällen die Mutter trägt, gibt allein schon der Kontinuitätsgrundsatz oft den Ausschlag für eine Sorgerechtsentscheidung zugunsten der Mutter.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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