Krankheitsunterhalt - Allgemeines

Unterhalt wegen Krankheit 

Nach dem Gesetz kann auch der geschiedene Ehegatte vom anderen Unterhalt verlangen, von dem "wegen Krankheit oder anderer Gebrechen oder Schwäche seiner körperlichen und geistigen Kräfte eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann" (§ 1572 BGB). Dabei stellen sich folgende Fragen: 

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