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Lügen vor Gericht - Die
Risiken
Viele
Scheidungswillige stoßen sich an den strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung an
das Getrenntleben der Partner stellt. Tatsächlich ist es schwer einzusehen, warum man
Energie und Wasser verschwenden soll, nur um seine Wäsche getrennt zu waschen. Es ist
auch schwer einzusehen, warum nicht für die Zeit des Getrenntlebens ein gemeinsamer
Einkauf zwecks Zeitersparnis erledigt werden kann. Außerdem kommt es billiger, wenn man
für zwei oder mehr Personen kocht, anstatt nur für eine. Nachdem in 80 % aller
Scheidungen das Geld ohnehin knapp ist, liegt es nahe, diese Anforderungen der
Rechtsprechung als Schikane anzusehen. Viele trennungswillige Ehegatten überlegen daher,
ob man nicht einfach dasjenige weiterpraktiziert, was aus Vernunftsgründen gemeinsam
erledigt werden sollte und man nur im übrigen getrennt leben. Den Gerichten und den
Anwälten kann man ja dann immer noch etwas anderes erzählen.
So verständlich dieser Standpunkt ist es ist nicht ganz
ungefährlich, so zu verfahren:
- Zunächst einmal sind die Parteien im Zivilprozess und
ein solcher ist auch ein Scheidungsverfahren prozessual zur Wahrheit nach § 138
ZPO verpflichtet. Wer der Wahrheit zuwider unrichtige Angaben macht und dadurch jemanden
schädigt oder den Versuch dazu unternimmt, kann einerseits schadenersatzpflichtig werden
und andererseits unter Umständen auch wegen versuchten oder vollendeten Prozessbetruges
belangt werden.
Zuzugeben ist allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, relativ gering
ist, wenn beide Prozessparteien zusammenhalten.
- Genau hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Ein
Scheidungsverfahren ist von zahlreichen emotionalen Unwägbarkeiten geprägt. Für beide
Ehepartner, insbesondere für denjenigen, von dem die Initiative für die Scheidung nicht
ausging, ist ein Scheidungsverfahren und die vorausgehende Trennungszeit eine erhebliche
Belastung. Schon Kleinigkeiten reichen oft aus, dass einer der beiden
"ausrastet". Das kann auch bei nach außen hin "vernünftigen"
Ehepartnern jederzeit passieren, und oft sind derartige Reaktionen nicht voraussehbar.
Beispielsweise kann es sein, dass der Ehemann die Scheidung wünscht und seine Frau
den Tatsachen ins Auge blickend damit zu Beginn durchaus einverstanden ist.
Während der Trennungszeit stinkt es ihr aber mehr und mehr, dass sie wegen "dieser
blöden blonden Zicke" zurücktreten muss, zumal wegen der durchgeführten Trennung
jetzt auch allseits das Geld knapp wird. Wenn dann noch irgendein Umstand hinzukommt, und
sei er auch noch so geringfügig, kann das Faß zum Überlaufen kommen.
Haben die Eheleute nur vorgetäuscht, getrennt zu leben, kann die
erzürnte Ehefrau ihrem Mann einen Strich durch die Rechnung machen, indem sie jetzt
vorträgt, man lebe ja gar nicht getrennt. Immerhin wasche sie ihrem Göttergatten nach
wie vor die Wäsche. Auch zum Essen finde er sich regelmäßig bei ihr ein. Außerdem
kaufe sie gemeinsam für beide ein.
Wenn dies am Ende des "Trennungsjahres" passiert und die
Scheidung bereits eingereicht ist, ist das besonders schmerzlich. In diesem Falle bleibt
dem scheidungswilligen Ehemann nichts anders übrig, als seinen Scheidungsantrag
zurückzuziehen mit einer für ihn negativen Kostenfolge.
- Wer sich mit seinem Partner also auf einen Deal einlässt,
begibt sich in die Gefahr, diesem ins offene Messer zu laufen. Die Fälle sind häufiger,
als Sie glauben:
Immer wieder einmal fragt ein Scheidungsrichter die Prozessparteien
nach dem "letzten ehelichen Verkehr", und immer wieder passiert es, dass einer
der beiden mit einem feinen Lächeln sagt: "Letzte Woche", oder gar noch
schlimmer: "Heute früh". Ich überlasse es Ihnen, sich das verzweifelte
Aufstöhnen der Anwälte und das amüsierte Lächeln des Richters bildlich vorzustellen.
Meistens entsprechen solche Angaben dann auch noch der Wahrheit. Für
den anderen Ehepartner ist es dann praktisch unmöglich, solcher Art eheliche Betätigung
kurz vor der Scheidung noch in der Schublade mit der Aufschrift "gescheiterter
Versöhnungsversuch" unterzubringen. Wer solche Risiken nicht eingehen will,
sollte es mit dem Getrenntleben lieber genau nehmen und vom Lügen lieber Abstand nehmen.
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