Lügen vor Gericht - die Risiken

Lügen vor Gericht - Die Risiken

    Viele Scheidungswillige stoßen sich an den strengen Anforderungen, die die Rechtsprechung an das Getrenntleben der Partner stellt. Tatsächlich ist es schwer einzusehen, warum man Energie und Wasser verschwenden soll, nur um seine Wäsche getrennt zu waschen. Es ist auch schwer einzusehen, warum nicht für die Zeit des Getrenntlebens ein gemeinsamer Einkauf zwecks Zeitersparnis erledigt werden kann. Außerdem kommt es billiger, wenn man für zwei oder mehr Personen kocht, anstatt nur für eine. Nachdem in 80 % aller Scheidungen das Geld ohnehin knapp ist, liegt es nahe, diese Anforderungen der Rechtsprechung als Schikane anzusehen. Viele trennungswillige Ehegatten überlegen daher, ob man nicht einfach dasjenige weiterpraktiziert, was aus Vernunftsgründen gemeinsam erledigt werden sollte und man nur im übrigen getrennt leben. Den Gerichten und den Anwälten kann man ja dann immer noch etwas anderes erzählen.
    So verständlich dieser Standpunkt ist – es ist nicht ganz ungefährlich, so zu verfahren: 

  1. Zunächst einmal sind die Parteien im Zivilprozess – und ein solcher ist auch ein Scheidungsverfahren – prozessual zur Wahrheit nach § 138 ZPO verpflichtet. Wer der Wahrheit zuwider unrichtige Angaben macht und dadurch jemanden schädigt oder den Versuch dazu unternimmt, kann einerseits schadenersatzpflichtig werden und andererseits unter Umständen auch wegen versuchten oder vollendeten Prozessbetruges belangt werden.
    Zuzugeben ist allerdings, dass die Wahrscheinlichkeit, erwischt zu werden, relativ gering ist, wenn beide Prozessparteien zusammenhalten.
  2. Genau hier liegt jedoch der Hase im Pfeffer: Ein Scheidungsverfahren ist von zahlreichen emotionalen Unwägbarkeiten geprägt. Für beide Ehepartner, insbesondere für denjenigen, von dem die Initiative für die Scheidung nicht ausging, ist ein Scheidungsverfahren und die vorausgehende Trennungszeit eine erhebliche Belastung. Schon Kleinigkeiten reichen oft aus, dass einer der beiden "ausrastet". Das kann auch bei nach außen hin "vernünftigen" Ehepartnern jederzeit passieren, und oft sind derartige Reaktionen nicht voraussehbar. Beispielsweise kann es sein, dass der Ehemann die Scheidung wünscht und seine Frau – den Tatsachen ins Auge blickend – damit zu Beginn durchaus einverstanden ist. Während der Trennungszeit stinkt es ihr aber mehr und mehr, dass sie wegen "dieser blöden blonden Zicke" zurücktreten muss, zumal wegen der durchgeführten Trennung jetzt auch allseits das Geld knapp wird. Wenn dann noch irgendein Umstand hinzukommt, und sei er auch noch so geringfügig, kann das Faß zum Überlaufen kommen.
        Haben die Eheleute nur vorgetäuscht, getrennt zu leben, kann die erzürnte Ehefrau ihrem Mann einen Strich durch die Rechnung machen, indem sie jetzt vorträgt, man lebe ja gar nicht getrennt. Immerhin wasche sie ihrem Göttergatten nach wie vor die Wäsche. Auch zum Essen finde er sich regelmäßig bei ihr ein. Außerdem kaufe sie gemeinsam für beide ein.
        Wenn dies am Ende des "Trennungsjahres" passiert und die Scheidung bereits eingereicht ist, ist das besonders schmerzlich. In diesem Falle bleibt dem scheidungswilligen Ehemann nichts anders übrig, als seinen Scheidungsantrag zurückzuziehen – mit einer für ihn negativen Kostenfolge.
  3. Wer sich mit seinem Partner also auf einen Deal einlässt, begibt sich in die Gefahr, diesem ins offene Messer zu laufen. Die Fälle sind häufiger, als Sie glauben:
        Immer wieder einmal fragt ein Scheidungsrichter die Prozessparteien nach dem "letzten ehelichen Verkehr", und immer wieder passiert es, dass einer der beiden mit einem feinen Lächeln sagt: "Letzte Woche", oder gar noch schlimmer: "Heute früh". Ich überlasse es Ihnen, sich das verzweifelte Aufstöhnen der Anwälte und das amüsierte Lächeln des Richters bildlich vorzustellen.
        Meistens entsprechen solche Angaben dann auch noch der Wahrheit. Für den anderen Ehepartner ist es dann praktisch unmöglich, solcher Art eheliche Betätigung kurz vor der Scheidung noch in der Schublade mit der Aufschrift "gescheiterter Versöhnungsversuch" unterzubringen. Wer solche Risiken nicht eingehen will, sollte es mit dem Getrenntleben lieber genau nehmen und vom Lügen lieber Abstand nehmen.
RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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