Nachdem das Recht des Ehenamens bereits liberalisiert wurde,
wurde jetzt auch das Namensrecht für die Kinder angepasst. Bei einer Eheschließung kann
auf Wunsch jeder der Partner seinen Namen behalten. Er kann also weiter Huber und sie
Schulze heißen. Kommt ein gemeinsames Kind zur Welt, müssen die Eltern innerhalb eines
Monats bestimmen, ob es Huber oder Schulze hießen soll. Doppelnamen sind nicht gestattet.
Alle übrigen Kinder heißen dann auch einheitlich wie das erste. Es geht also nicht,
einen Sohn Huber und den anderen Schulze zu nennen.
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