Namensrecht: Namensrechtsänderungen ab Juli 1998

Namensrecht: Namensrechtsänderungen ab Juli 1998

Nachdem das Recht des Ehenamens bereits liberalisiert wurde, wurde jetzt auch das Namensrecht für die Kinder angepasst. Bei einer Eheschließung kann auf Wunsch jeder der Partner seinen Namen behalten. Er kann also weiter Huber und sie Schulze heißen. Kommt ein gemeinsames Kind zur Welt, müssen die Eltern innerhalb eines Monats bestimmen, ob es Huber oder Schulze hießen soll. Doppelnamen sind nicht gestattet. Alle übrigen Kinder heißen dann auch einheitlich wie das erste. Es geht also nicht, einen Sohn Huber und den anderen Schulze zu nennen.
RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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