Welche Art Einkünfte prägten
das eheliche Leben?
Bei dem Beispiel mit dem Architekten mit einem Gehalt von DM 6.000,00 und der mit
ihm verheirateten Sekretärin mit einem Gehalt von DM 2.000,00 standen während der Ehe
der Familie eigentlich DM 8.000,00 zum Leben zur Verfügung. Verdient jedoch ein Ehepaar
so viel, werden die Eheleute häufig hergehen und einen Teil des verdienten Geldes auf die
hohe Kante legen. Sind die Eheleute beispielsweise statt mit DM 8.000,00 mit DM 4.000,00
monatlich klargekommen und haben den Rest gespart, dann hat sich nach der Rechtsprechung
des BGH nur der monatlich verbrauchte Betrag von DM 4.000,00 prägend auf das eheliche
Leben ausgewirkt. Die Eheleute haben also nur einen Lebensstandard gepflogen, der sich mit
einem Betrag von DM 4.000,00 monatlich finanzieren ließ. In diesem Falle stünde der
jetzt geschiedenen Sekretärin kein Ausgleichsanspruch, also kein Aufstockungsunterhalt
zu, da sie ja mit DM 2.000,00 exakt die Hälfte von dem hat, was an Familieneinkommen zur
Verfügung stand.