Billigkeitsunterhalt - Reicht der "Scheidungsgrund" aus?

Reicht für den Billigkeitsunterhalt der Anlass aus, wegen dem ich mich habe scheiden lassen? 

Gedacht ist hier an das klassische Beispiel, bei dem die Ehefrau vom Ehemann jahrelang betrogen und anschließend "sitzengelassen" wird. Die Rechtsprechung geht einhellig davon aus, dass ein solcher "Scheidungsgrund" nicht ausreicht, da ja sonst durch die Hintertür das mit dem Eherechtsreformgesetz von 1977 abgeschaffte Schuldprinzip wieder eingeführt würde. 

Der Scheidungsgrund kann allenfalls als ein Mosaiksteinchen in einem Gesamtbild mit berücksichtigt werden; wenn es mehrere Gründe für die Forderung von Billigkeitsunterhalt gibt, kann letztlich natürlich der Scheidungsgrund dann den Ausschlag geben, so dass er dann zugesprochen wird (Beispiel: Die Ehefrau hatte ihr Geld in die Firma des Mannes gesteckt, ihm die Firma zwischenzeitlich ein Jahr lang wegen knastbedingter Abwesenheit geführt, danach, weil ihr Mithilfe unerlässlich war, noch jahrelang auf Urlaub und Freizeit verzichtet und war anschließend sowohl in der Firma als auch im Bett durch eine jüngere und blondere Dame ersetzt worden. Die Summe dieser Gründe kann dann dazu führen, dass der Ehefrau Billigkeitsunterhalt zugesprochen werden kann.

RA G. Kaßing bei Finanztip.de   Keine Haftung
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