Scheidung und Anwaltsgebühren - Kosten

Viele Rechtsanwälte scheuen das Gespräch mit dem Mandanten über die Kosten der Anwaltsvergütung. Der Mandant aber will die voraussichtlichen Kosten wissen. Das ist verständlich. Auch Anwälte würden den eigenen Wagen niemals in die Werkstatt bringen ohne vorher die ungefähren Kosten abschätzen zu lassen. Wer wird schon gerne überrascht, gerade wenn es um das Geld geht. Einzelheiten zu den Gebühren des Rechtsanwaltes enthält der kleine Ratgeber zu den Kosten der Rechtsverfolgung.

In den meisten Fällen berechnen Rechtsanwäte die gesetzlichen Gebühren. Die Höhe der Gebühren richtet sich nach zwei Kriterien: Dem Streitwert und der Art der Tätigkeit. Je höher der Streitwert, desto höher die einzelne Gebühr. Je verschiedenartiger die Tätigkeiten, desto mehr Gebühren fallen an.

Schwierig ist oftmals bereits schon die Bestimmung des Streitwerts. In einem gerichtlichen Verfahren wird der Streitwert durch das Gericht festgelegt. Welchen Wert aber hat eine Scheidung? Antwort: Einkommen und Vermögen der Eheleute bestimmen den Streitwert der Scheidung. Man nimmt das dreifache Monatseinkommen von beiden. Beim Vermögen sind es 5% des Nettovermögens, also nach Abzug etwaiger Schulden.

Beim Unterhalt (Kindesunterhalt oder Ehegattenunterhalt) ist es der Jahresbetrag der Unterhaltsforderung. Je höher der begehrte Unterhalt, desto höher die Kosten. Diese Regeln gelten auch bei außergerichtlichen Streitigkeiten, also dann, wenn Anwälte über Unterhalt, Hausrat, Ehewohnung oder gemeinsame Schulden korrespondieren.

Die Anzahl der entstehenden Gebühren richtet sich nach der Art der Tätigkeit. Wird also beispielsweise vor Gericht ein Vergleich abgeschlossen, dann entsteht dadurch eine Gebühr mehr. In der Erstberatung kann man schwer abschätzen, wie sich die Dinge entwickeln werden. Auch gilt hier die Faustregel: Je weniger Streit, desto geringer die Kosten.

Rechtsanwalt Schendel  bei  Finanztip.de   Keine Gewähr für Richtigkeit
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