Keine vorzeitige Scheidung bei offenbarter Homosexualität

Eine Ehe kann grundsätzlich erst nach Ablauf eines Trennungsjahres geschieden werden, es sei denn, es liegt ein Härtegrund vor, der ein Abwarten des Trennungsjahres unzumutbar erscheinen lässt. Das Oberlandesgericht Nürnberg vertritt die Auffassung, dass eine nach langjähriger Ehe offenbarte Homosexualität ohne das Hinzutreten besonderer Umstände nicht die Annahme einer "schweren Härte" i. S. d. § 1565 Abs. 2 BGB rechtfertigt.

Beschluss des OLG Nürnberg vom 28.12.2006 - 10 WF 1526/06
NJW Heft 16/2007, Seite XII

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