Vorrang der Eltern bei Sorgerecht
Die Übertragung der elterlichen Sorge und des Aufenthaltsbestimmungsrechts auf das Jugendamt ist nach einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Köln nur dann möglich, wenn kein Elternteil zur Verfügung steht, der die elterliche Sorge ausüben könnte.
Beschluss des OLG Köln vom 15.06.2005
27 UF 272/04
OLGR Köln 2005, 535