Entzug des Sorgerechts zur Sicherstellung des Schulbesuchs

Sind Eltern offensichtlich nicht in der Lage, einen regelmäßigen Schulbesuch ihrer schulpflichtigen Kinder sicherzustellen und lehnen sie staatliche Erziehungshilfen ab, kann ihnen das Sorgerecht für die Kinder teilweise entzogen und dem Jugendamt übertragen werden.

Beschluss des OLG Koblenz vom 11.05.2005
13 WF 282/05
OLGR Koblenz 2005, 752

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