Sorgerechtsregelung als Voraussetzung

Sorgerechtsregelung

 

Kindesbetreuungsunterhalt fällt nicht schon dann an, wenn ein Elternteil tatsächlich für ein gemeinschaftliches Kind sorgt. Rechtliche Voraussetzung ist, dass sich entweder die Eltern darüber geeinigt haben, wer die elterliche Sorge über das Kind ausübt (bei wem das Kind also lebt) bzw. ein entsprechender gerichtlicher Beschluss existiert (BVerfG NJW 1981, S. 1771 u. BGH NJW 1980, S.1686).

Verwandt: Zahlungsdauer im nachehelichen Betreuungsunterhalt
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