Kindergeld für verheiratete, geschiedene oder verwitwete Kinder

Ratgeber Kindergeld
• Einleitung
• Günstigerprüfung
• Anspruch
• in Ausbildung
• über 18 Jahre
• eigenes Einkommen
• Höhe Kindergeld
• Zahlung
• Antrag
• Bescheid
• Mitteilungspflicht
• Kindergeld abhängig
• Kindergrundfreibetrag
• Textsuche

Vom Monat nach der Eheschließung an haben die Eltern eines verheirateten Kindes grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Kindergeld, weil mit der Heirat nicht mehr die Eltern, sondern der Ehegatte zum Unterhalt des Kindes verpflichtet ist. Ein Kindergeldanspruch kann allerdings dann fortbestehen, wenn die Eltern weiterhin für ihr Kind aufkommen, weil das Nettoeinkommen des Ehegatten so gering ist, dass der Unterhalt des Kindes nicht sichergestellt ist.

Entsprechendes gilt für von ihrem Ehegatten getrennt lebende Kinder. Unterhaltszahlungen des (früheren) Ehegatten an ein dauernd getrennt lebendes oder geschiedenes Kind sowie Hinterbliebenenbezüge eines verwitweten Kindes zählen zu dessen Einkünften bzw. Bezügen.

Verwandt: Aktueller Ratgeber Kindergeld

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