Ehescheidung - das Scheidungsverfahren
Nur eine "gescheiterte" Ehe kann geschieden werden. Es gilt das Zerrüttungsprinzip. Das Scheitern der Ehe ist im § 1565 BGB geregelt. Es heißt dort:
(1) Eine Ehe kann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wiederherstellen.
(2) Leben die Ehegatten noch nicht ein Jahr getrennt, so kann die Ehe nur geschieden werden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
§ 1566 BGB definiert die Vermutung für das Scheitern einer Ehe:
(1) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit einem Jahr getrennt leben und beide Ehegatten die Scheidung beantragen oder der Antragsgegner der Scheidung zustimmt.
(2) Es wird unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist, wenn die Ehegatten seit drei Jahren getrennt leben.
Die nachstehenden Informationen geben eine Überblick über die wichtigsten Punkte im Scheidungsverfahren.
- Wie lange muss
ich getrennt leben, bevor ich die Scheidung einreichen kann?
- Kann die Trennung auch innerhalb der Wohnung erfolgen?
- Wie beweise ich das Trennungsdatum?
- Wann ist der beste Zeitpunkt, um die Scheidung einzureichen?
- Was kann ich bereits
vor Ablauf des Trennungsjahres tun, um die Scheidung zu beschleunigen?
- Wer von uns beiden
sollte die Scheidung einreichen?
- Was ist, wenn mein Ehegatte nicht mit der Scheidung einverstanden
ist?
- Kann eine Ehe, die
nur ganz kurz dauerte, annulliert werden?
- Kann ich mich im Ausland scheiden lassen?
- Brauche ich unbedingt einen Anwalt?
- Braucht auch der andere Ehegatte einen Anwalt?
- Welche Dokumente werden für die Scheidung benötigt?
- Wie läuft das Verfahren
ab und wie lange dauert es?
- Was ist mit den anderen Scheidungsfolgen
(Kinder, Vermögen, Ehewohnung, Möbel, Schulden usw.)?
- Was ist der Versorgungsausgleich und muss er bei unserer Scheidung
unbedingt durchgeführt werden?
- Wir sind beide Ausländer,
gelten da irgendwelche Besonderheiten?
- Die Scheidungsfolgenvereinbarung
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