Ist in Familiensachen ein Anwalt nötig?
In allen anderen Verfahren ist grundsätzlich kein Anwalt
nötig. Unterhaltsprozesse, Sorgerechtsprozesse usw. können also
ohne Anwalt geführt werden, obwohl dies meist nicht ratsam ist.
Hiervon gibt es folgende Ausnahmen:
- folgende Familiensachen können auf Antrag zusammen mit
der Scheidung im Scheidungsverfahren geregelt werden, wofür dann ein
Anwalt nötig ist:
- nachehelicher Ehegattenunterhalt
- Kindesunterhalt
- Zugewinnausgleich
- Verteilung von Ehewohnung und Hausrat
(näheres im Kapitel
Sonstige Verfahren)
- im Berufungsverfahren ist immer ein Anwalt nötig
- in allen Prozessen, die keine Familiensachen sind, ist ein
Anwalt erforderlich, wenn der Streitwert der Sache über 5.000 Euro
liegt, denn dann ist die Klage bei einem Landgericht einzureichen, wofür
Anwaltszwang besteht. Der Gegner kann sich dort ebenfalls nur mit einem Anwalt
verteidigen. Ausnahme: Unterhaltsprozesse. Diese können ohne Rücksicht
auf den Streitwert ohne Anwalt beim Amtsgericht geführt werden. Freilich
ist gerade in Unterhaltsprozessen die Hilfe eines Anwalts dringend zu
empfehlen.