Ehescheidung - schnelle Scheidung - Kontenklärung

Wenn sich beide Ehegatten über die Scheidung einig sind, könnte die Scheidung theoretisch nach einigen wenigen Wochen "durch" sein. In Wirklichkeit dauert es aber meist mehrere Monate. Das liegt daran, dass grundsätzlich der Versorgungsausgleich (Rentenausgleich) durchgeführt werden muss. Oft dauern die Berechnungen der Rentenversicherungen lange, weil sie bei den Eheleuten Nachfragen stellen müssen. Das kann z.B. sein, weil Zeiten im Lebenslauf des Versicherten ungeklärt sind.

Nun kann aber jeder, der in einer gesetzlichen Rentenversicherung ist (also in der BfA oder in einer LVA), jederzeit eine Klärung seines Versicherungskontos verlangen. Dies sollte man darum schon vor dem Scheidungsantrag tun. Der Vorteil liegt auf der Hand: Wenn das Versicherungskonto bereits geklärt ist, also z.B unklare Versicherungszeiten aufgeklärt wurden, so spart das beim Scheidungsverfahren Zeit, weil keine Nachfragen mehr kommen.

Um das Versicherungskonto zu klären, muss bei der Rentenversicherung ein sogenannter "Kontenklärungsantrag" gestellt werden. Dazu muss man ein Formular ausfüllen. Diese bekommt man bei seiner Rentenversicherung oder zum Downloaden im Internet.

Kontenklärung siehe auch Bund und Rheinland

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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