Wie lange muss man Ehegattenunterhalt zahlen?

Grundsätzlich ist die Unterhaltspflicht gegenüber dem geschiedenen Ehegatten zeitlich unbegrenzt. Es kann also durchaus passieren - und ist nicht einmal so selten - dass man Unterhalt "bis an sein Lebensende" zahlt. 

In folgenden Fällen endet aber die Unterhaltspflicht:

1.Wenn der Unterhaltsberechtigte auf den Unterhalt verzichtet.

2. Wenn der Unterhaltsberechtigte neu heiratet.

3. Ob die Unterhaltspflicht auch endet, wenn der Unterhaltsberechtigte zwar nicht erneut heiratet, aber eine nichteheliche Lebensgemeinschaft führt, erfahren Sie hier ... .

4. Wenn aufgrund einer Einkommensverbesserung beim Unterhaltsberechtigten oder einer Einkommensminderung beim Unterhaltspflichtigen kein Unterhaltsanspruch mehr besteht.

5. Falls aus der Ehe keine Kinder hervorgegangen sind, kann die Unterhaltspflicht in manchen Fällen zeitlich beschränkt werden: