| Verwandt: Ratgeber Kindergeld |
Für folgende Kinder gibt es Kindergeld:
Das Kind muss grundsätzlich seinen Wohnsitz in Deutschland haben. Ausnahmsweise wird für ein Kind, das im Ausland lebt, Kindergeld gezahlt, wenn es im Haushalt des Berechtigten lebt, dieser Berechtigte in Deutschland Einkommenssteuer zahlen muss und es sich um ein Land der EU bzw. des EWR handelt. Ein geringeres Kindergeld wird ausserdem für Kinder im Ausland gezahlt, die Kinder eines in Deutschland lebenden Arbeitnehmers aus Marokko, der Schweiz, der Türkei, Tunesiens oder aus dem ehemaligen Jugoslawien sind.
Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum 18. Geburtstag des Kindes
gezahlt. Länger , also über den 18. Geburtstag hinaus, wird
Kindergeld in den folgenden Fällen gezahlt:
Hat das Kind den Grundwehrdienst oder den Zivildienst geleistet, so gilt: da während dieser Zeit kein Kindergeld gezahlt wird, wird die Dauer des Zivil- oder Grundwehrdienstes an die oben genannten Zeiten drangehängt. Für ein Kind, dass sich noch in der Schul- oder Berufsausbildung befindet, kann also z.B. bis zum 26. (früher 28.) Geburtstag Kindergeld gezahlt werden, wenn es zwischendurch ein Jahr lang Zivildienst geleistet hat.
Bei volljährigen Kindern kann der Anspruch auf Kindergeld aber entfallen, wenn sie bestimmte Einkommensgrenzen überschreiten.
| RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr |
|
|
|
|