Das Kindesunterhaltsgesetz:

Seit 1. Januar 2008 gelten neue Regelungen zum Unterhaltsrecht und zum Betreuungsrecht. Kinder haben danach immer Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Siehe hierzu die Seite Unterhaltsrecht 2008

Schon früher erfolgten (ab 1.7.1998) gravierende Änderungen im Kindesunterhaltsgesetz. Dazu gehörten seit 1998:

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
Finanztipps