Das Kindesunterhaltsgesetz:
Seit 1. Januar 2008 gelten neue Regelungen zum Unterhaltsrecht und zum Betreuungsrecht. Kinder haben danach immer Vorrang vor anderen Unterhaltsberechtigten. Siehe hierzu die Seite
Unterhaltsrecht 2008
Schon früher erfolgten (ab 1.7.1998) gravierende Änderungen im Kindesunterhaltsgesetz. Dazu gehörten seit 1998:
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es gibt keinen Unterschied zwischen dem Unterhaltsanspruch
eines ehelichen und eines nichtehelichen Kindes.
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der Unterhaltsanspruch der Kinder kann
dynamisiert werden mit der Folge, dass
er automatisch steigt, sobald der Bundesjustizminister neue Regelbeträge
festlegt, was alle zwei Jahre geschieht.
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Unterhaltsansprüche können unter bestimmten
Voraussetzungen in einem vereinfachten
Verfahren geltend gemacht werden.