Die Rechtsprechung zieht denjenigen Elternteil, bei dem das Kind lebt, dann teilweise zur Barunterhaltspflicht mit heran, wenn
Liegt ein solcher Fall vor, so gilt Folgendes:
- Zunächst einmal erhöht sich der Unterhaltsanspruch
des Kindes, da ja jetzt beide Elternteile barunterhaltspflichtig sind.
-
Diesen höheren Unterhaltsanspruch müssen sich die beiden Eltern dann nach einem
bestimmten Berechnungsschema teilen.
Die Berechnung lässt sich am Besten an einem Beispiel darstellen:
Beispiel: Der unterhaltspflichtige Vater verdient netto 1.300,- Euro. Die Mutter verdient netto 3.200,- Euro. Sie gibt monatlich 250,- Euro für Kinderbetreuung aus. Das bei der Mutter lebende Kind ist 10 Jahre alt. Zieht man vom Einkommen der Mutter die 250,- Euro Betreuungskosten ab, dann bleibt ihr ein Nettoeinkommen von 2.950,- Euro. Dieses Einkommen ist mehr als doppelt so hoch wie das Einkommen des Vaters. Also ist auch die Mutter barunterhaltspflichtig.
Das Einkommen der Mutter übersteigt das Einkommen des Vaters um 1.650,- Euro. Man addiert nur nie beiden Beträge 1.300,- Euro (Einkommen des Vaters) und 1.650,- Euro (Mehreinkommen der Mutter) zusammen und erhält die Summe von 2.950,- Euro. Nach der Düsseldorfer Tabelle beträgt der Kindesunterhalt für ein 10-jähriges Kind in der Einkommensstufe 2.950,- Euro monatlich 396,- Euro. Diese 396,- Euro müssen nun auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Zu diesem Zweck zieht man jeweils 1.100,- Euro vom Einkommen des Vaters und vom Mehreinkommen der Mutter ab, so dass man beim Vater einen Betrag von 200,- Euro erhält, bei der Mutter einen Betrag von 550,- Euro. Zusammengerechnet ergibt das 750,- Euro. Der Vater muss also nun 200/750tel Unterhalt zahlen, die Mutter 550/750tel. Der Vater zahlt also 200/750 x 396,- Euro = 106,- Euro, die Mutter muss 290,- Euro zahlen. Der Vater zahlt also viel weniger, als wenn er nur allein Unterhalt zahlen müsste. Nach seinem Einkommen von 1.300,- Euro müsste er nämlich normalerweise laut Düsseldorfer Tabelle 247,- Euro zahlen.
| RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr |
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