Wie kann ein geschiedener Ehegatte seinen früheren Namen wieder annehmen?

Hat einer der geschiedenen Ehegatten bei der Heirat den Familiennamen des anderen Ehegatten angenommen, so kann er nach der Scheidung wieder seinen früheren Namen annehmen. Das kann der Geburtsnamen sein ("Mädchenname") oder auch ein anderer Name, den man vor der Heirat führte (z.B. den Familiennamen des ersten Ehemanns). Die Namensänderung ist aber erst möglich, wenn die Ehe rechtskräftig geschieden ist.

Der Scheidungsrichter ist für diese Namensänderung nicht zuständig. Deswegen wird die Namensänderung auch im Scheidungsverfahren nicht behandelt. Vielmehr muss derjenige Ehegatte, der seinen Namen ändern will, nach Ende des Scheidungsverfahrens mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil zu seinem örtlichen Standesamt gehen, um dort den Familiennamen ändern zu lassen.

Kann ein Ehegatte, dessen Nachnamen zum Ehenamen geworden ist, vom anderen Ehegatten verlangen, dass er diesen Namen wieder "abgibt"?

Beispiel: Bei der Heirat von Herrn Eisenhardt und Frau Kruse nimmt Frau Kruse den Ehenamen "Eisenhardt" an. Kann der Ehemann verlangen, dass seine Ex-Frau nach der Scheidung den Namen "Eisenhardt" wieder ändert?

Nein, das kann der Ehegatte nicht verlangen. Der angeheiratete Namen ist ein vollwertiger Familiennamen, den der Ehegatte für sein ganzes Leben behalten darf. Er darf bei einer neuen Heirat diesen Familiennamen sogar an seinen neuen Ehegatten weitergeben. Wenn also in unserem Beispiel Frau Eisenhardt nach der Scheidung neu heiratet, darf sogar ihr neuer Ehemann den Familiennamen Eisenhardt annehmen.

RA Roland Sperling bei Finanztip.de   Keine Gewähr
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