Ehescheidung - Scheidungsanwalt - einverständliche Scheidung
Nach
§ 78 ZPO (Zivilprozessordnung) kann ein Scheidungsantrag
nur von einem Anwalt gestellt werden. Daraus folgt, dass jedenfalls derjenige
Ehegatte unbedingt einen Anwalt braucht, der den Scheidungsantrag
stellt.
Der Anwalt muss den Scheidungsantrag verfassen, ihn
unterscheiben und beim Gericht einreichen. Der Anwalt muss auch beim Scheidungstermin
vor Gericht unbedingt anwesend sein.
Auch bei einverständlichen Scheidungen und kurzen Ehen ist
eine Scheidung ohne einen Anwalt nicht möglich. Eine Scheidung beim Notar ist
ebenfalls nicht möglich.