Hat im Falle der Trennung die Frau das Recht, den Schadensfreiheitsrabatt "mitzunehmen"?
Ja! Die Ehefrau kann vom Ehemann verlangen, dass er ihr den Schadensfreiheitsrabatt abtritt. Das gilt dann, wenn die Ehefrau den PKW über einen längeren Zeitraum allein genutzt hat. Maßgeblich ist, dass das Auto der Ehefrau während der Ehe "zugeordnet" war.
Die Haftpflichtversicherer haben für die Übertragung des Schadensfreiheitsrabatts spezielle Formulare.
| RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr |
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