Entweder muss mindestens einer der beiden Eheleute die betreffende Staatsangehörigkeit haben. Beispiel: Lässt sich ein deutsch-griechisches Paar in Griechenland scheiden, dann wird diese Scheidung in Deutschland anerkannt.
Oder einer der Ehegatten muss in dem betreffenden Land seinen ständigen Wohnsitz haben, also ununterbrochen mindestens 183 Tage dort wohnen. Beispiel: ein Deutscher hat seinen ständigen Wohnsitz in Australien, der Ehepartner lebt in Deutschland. Eine Scheidung in Australien würde in Deutschland anerkannt.
Aus den vorstehenden Ausführungen ergibt sich, dass eine "Blitz-Scheidung" zweier Deutscher Touristen in den USA in Deutschland leider nicht anerkannt wird.
| RA Roland Sperling bei Finanztip.de Keine Gewähr |
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